Öffentliche Bekanntmachungen
Hier veröffentlichen wir Bekanntmachungen zu Offenlegungen von Liegenschaftsvermessungen, deren Ergebnisse nicht allen Beteiligten persönlich mitgeteilt werden können.
Derzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.
Sobald eine neue Bekanntmachung veröffentlicht wird, finden Sie sie hier.
Was bedeutet eine Bekanntmachung?
Bei einer Liegenschaftsvermessung – etwa einer Grundstücksteilung oder Grenzwiederherstellung – muss allen betroffenen Eigentümern das Ergebnis bekannt gegeben werden. Normalerweise geschieht das per Brief.
Sind Eigentümer unbekannt, nicht erreichbar oder sehr viele Personen betroffen, wird das Ergebnis stattdessen öffentlich bekannt gemacht. Während der angegebenen Frist können Sie die Unterlagen in unserem Büro einsehen und sich das Ergebnis erläutern lassen.
