Leistungen - Liegenschaftsvermessungen

Zerlegung bzw. Teilung von Flurstücken

  • Sie möchten einen Teil Ihres Flurstücks verkaufen.
  • Sie möchten Ihr Flurstück in mehrere Teile aufteilen.

Unsere Leistungen:

  • Untersuchung der alten Flurstücksgrenzen unter Nutzung der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen.
  • Aufsuchen „alter“ vorhandener Grenzzeichen.
  • Wiederherstellung der fehlenden alten Grenzpunkte.
  • Festlegen der neuen Grundstücksgrenze im Einvernehmen mit dem Antragsteller und Eigentümer
  • Abmarken (Einbringen eines dauerhaften Grenzzeichen Bsp. Grenzstein) neuer bzw. wiederhergestellter Grenzpunkte wenn dies beantragt wird.

Grenzwiederherstellung

  • Sie möchten genau wissen wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet.

Unsere Leistungen:

  • Bestimmung/Berechnung der Sollkoordinaten der Grenzpunkte anhand der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen (Bsp. Risse und Karten).
  • Suchen der alten Grenzzeichen vor Ort.
  • Bei Fehlen der alten Grenzzeichen Wiederherstellung des Grenzpunktes und auf Antrag Abmarkung.
  • Sollten Grenzzeichen schief stehen, so werden diese nach Möglichkeit gerichtet.
  • Abgabe der Ergebnisse an das Katasteramt und Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Grenzanzeige

  • Sie möchten einen Zaun bauen und möchten wissen wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet.
  • Vorraussetzung für die Durchführung sind ausreichend genaue Katasterunterlagen.

Unsere Leistungen:

  • Bestimmung/Berechnung der Sollkoordinaten der beantragten Grenzpunkte anhand der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen (u.a. Risse und Karten).
  • Suchen der alten Grenzzeichen vor Ort.
  • Bei Fehlen der alten Grenzzeichen anzeigen der Position des Grenzpunktes durch Tagesmarke (Pfahl, Farbmarke). Die Genauigkeit des angezeigten Grenzpunkt ist abhängig vom vorhandenen Katasternachweis.
  • Eine dauerhafte Abmarkung der Grenzpunkte ist im Zuge einer Grenzanzeige nicht möglich.
  •  Der Verlauf der rechtmäßigen Grundstücksgrenze kann nur in einem förmlichen Verfahren (Grenzwiederherstellung) wiederhergestellt werden. Es erfolgt keine Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster.

Gebäudeeinmessung

  • Sie haben ein Gebäude neu errichtet und möchten dieses einmessen lassen.
  • Ihr Gebäude ist nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen und Sie möchten es ins Liegenschaftskataster aufnehmen lassen.

Unsere Leistungen:

  • Aufmessen des beantragten Gebäude unter Berücksichtigung des Grenzbezugs.
  •  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Katasteramt und Übernahme in das Liegenschaftskataster.