Leistungen - Liegenschaftsvermessungen
Zerlegung bzw. Teilung von Flurstücken
- Sie möchten einen Teil Ihres Flurstücks verkaufen.
- Sie möchten Ihr Flurstück in mehrere Teile aufteilen.
Unsere Leistungen:
- Untersuchung der alten Flurstücksgrenzen unter Nutzung der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen.
- Aufsuchen „alter“ vorhandener Grenzzeichen.
- Wiederherstellung der fehlenden alten Grenzpunkte.
- Festlegen der neuen Grundstücksgrenze im Einvernehmen mit dem Antragsteller und Eigentümer
- Abmarken (Einbringen eines dauerhaften Grenzzeichen Bsp. Grenzstein) neuer bzw. wiederhergestellter Grenzpunkte wenn dies beantragt wird.
Grenzwiederherstellung
- Sie möchten genau wissen wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet.
Unsere Leistungen:
- Bestimmung/Berechnung der Sollkoordinaten der Grenzpunkte anhand der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen (Bsp. Risse und Karten).
- Suchen der alten Grenzzeichen vor Ort.
- Bei Fehlen der alten Grenzzeichen Wiederherstellung des Grenzpunktes und auf Antrag Abmarkung.
- Sollten Grenzzeichen schief stehen, so werden diese nach Möglichkeit gerichtet.
- Abgabe der Ergebnisse an das Katasteramt und Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Grenzanzeige
- Sie möchten einen Zaun bauen und möchten wissen wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet.
- Vorraussetzung für die Durchführung sind ausreichend genaue Katasterunterlagen.
Unsere Leistungen:
- Bestimmung/Berechnung der Sollkoordinaten der beantragten Grenzpunkte anhand der vom Katasteramt bereitgestellten Unterlagen (u.a. Risse und Karten).
- Suchen der alten Grenzzeichen vor Ort.
- Bei Fehlen der alten Grenzzeichen anzeigen der Position des Grenzpunktes durch Tagesmarke (Pfahl, Farbmarke). Die Genauigkeit des angezeigten Grenzpunkt ist abhängig vom vorhandenen Katasternachweis.
- Eine dauerhafte Abmarkung der Grenzpunkte ist im Zuge einer Grenzanzeige nicht möglich.
- Der Verlauf der rechtmäßigen Grundstücksgrenze kann nur in einem förmlichen Verfahren (Grenzwiederherstellung) wiederhergestellt werden. Es erfolgt keine Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster.
Gebäudeeinmessung
- Sie haben ein Gebäude neu errichtet und möchten dieses einmessen lassen.
- Ihr Gebäude ist nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen und Sie möchten es ins Liegenschaftskataster aufnehmen lassen.
Unsere Leistungen:
- Aufmessen des beantragten Gebäude unter Berücksichtigung des Grenzbezugs.
- Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Katasteramt und Übernahme in das Liegenschaftskataster.